Da das BAföG-Amt nicht die Prüfungsordnungen von sämtlichen Studiengängen kennt und demnach auch nicht beurteilen kann, ob ihr ordnungsgemäß eure Leistungen erbracht habt, überlässt es genau dies den Hochschulen/Prüfungsämtern. In jedem Fachbereich gibt es jemanden in der Verwaltung, der dafür zuständig ist, die Formblätter 5 fürs BAföG-Amt auszufüllen [...].
Der Fachbereich legt dann für alle Studierenden verbindlich fest, wie viele Credits nach dem 4. Semester insgesamt (ggf. auch in Bezug auf bestimmte Studienbereiche) erlangt worden sein müssen und teilt dies dem BAföG-Amt schriftlich mit (VwV 48.1.2a). Als Leistungsnachweis genügt in diesem Fall eine Bescheinigung über die von euch erreichte Punktzahl [...]. Formblatt 5 ist also [unentbehrlich].
Auszug aus: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/leistungsnachweis.php?seite=2
Dieses Formblatt muss von Dr. Ute Lange unterzeichnet und bei der zuständigen BAföG-Stelle eingereicht werden.
Grundlagenmodule
UND
UND
UND
UND
_____________________________________________ ∑ = 34 CPs
Aufbaumodule
ODER
ODER
______________________________________________ ∑ = 3CPs
ODER
______________________________________________ ∑ = 6CP
Legende:
VL = Vorlesung
Ü = Übung
ES = Einführungsseminar
PS = Proseminar
Geko = Gekoppeltes Einführungsseminar
HA = Hausarbeit
PT = Präsentationstage
K = Klausur
CPs = Creditpoints
Diese Werte gelten ausschließlich für das Studienfach Erziehungswissenschaft im B.A. in der Prüfungsordnung 2016. Infos zu eurem Zweitfach bekommt ihr bei dem entsprechenden Fachschaftsrat oder der zuständigen Studienfachberatung.