NACH OBEN

EWU PO 2005 Abschluss des Studiums

Ab dem 18.03.2020 beantragen Sie bitte die Schließung Ihrer Akte für das Fach EWU in folgender Weise digital:

 

1. Abschluss des EWU-Studiums nach dem "neuen Verfahren"

Studierende, die ihre erste Modulabschlussprüfung nach dem 01.06.2014 angemeldet haben (hier zählt das Datum auf dem Grunddatenblatt!), müssen ihr Transcript nicht mehr selbst erstellen, sondern

1. nur einen eCampus-Ausdruck mit den modularisierten und dem Studiengang EWU zugeordneten Leistungen,

2. die Bescheinigung über das Kernpraktikum und

3. eine aktuelle Studienbescheinigung

4. sowie das folgende ausgefüllte Formular Frau Bubenzer als Dateien per Email (kirsten.bubenzer at rub.de) zusenden:

Nachweis über den Abschluss des Studiums

 

2. Abschluss des EWU-Studiums nach dem "alten Verfahren"

(Das alte Verfahren wird angewandt, wenn das Datum des Grunddatenblattes vor dem 1.6.2014 liegt.)

Hinweise zum Abschluss des EWU-Studiums und zum Transcripts of Records:

Folgende Unterlagen füllen Sie bitte mir dem PC aus und senden diese Frau Dr. Bubenzer per Email (kirsten.bubenzer at rub.de) zu:

1. Formular Transcript of Records EWU   (2-fach ausdrucken)
2. Formular zum Modul B8 EWU (1-fach ausfüllen)  (nicht mehr verfügbar)

 

3. Bitte fügen Sie  zu den o. g.  Unterlagen eine Bescheinigung Ihres Kernpraktikums hinzu. (nicht mehr verfügbar)

 

Die Gewährleistung der Ausstellung der M-Ed.-Abschlussdokumente erfolgt für den 1. November 2020 durch das Zulassungs- und Zeugnisbüro M. Ed, wenn Ihre vollständigen Unterlagen für die Fächer Erziehungswissenschaft, Bildungswissenschaft und Pädagogik bis zum 21.08.2020 bei Frau Dr. Bubenzer eingereicht werden. Es genügt die digitale Versendung der Unterlagen. Sofern Sie in einem dieser Fächer die Masterarbeit anfertigen, muss diese auch zu diesem Termin abgeschlossen und bewertet worden sein. Nur dann können die Prüfungsunterlagen von dem Prüfungsamt der Fakultät III, Master of Education, an das ZuZ zur Erstellung des Master-Zeugnisses weitergereicht werden.

Nach dieser Frist eingehende Unterlagen werden selbstverständlich wie bisher auch so schnell wie möglich, jedoch ohne Gewährleistung, bearbeitet. Es handelt sich bei dem 21.08.2020 keinesfalls um eine Ausschlussfrist.