Ab dem 12.04.2021 beantragen Sie den Abschluss Ihrer Akte in folgender Weise:
Für den Abschluss des Studiums und somit das Schließen der Prüfungsakte müssen Studierende einen eCampus-Ausdruck mit den modularisierten und dem Studiengang Pädagogik 2013 zugeordneten Leistungen, eine aktuelle Studienbescheinigung sowie das folgende ausgefüllte Formular Frau Bubenzer (GA 2/144) postalisch zusenden.
Ruhr-Universität Bochum
Institut für Erziehungswissenschaft
AG Schulforschung
z. Hd. Frau Dr. Bubenzer
Fachnummer GB 175
Universitätsstraße 150
D - 44801 Bochum
Nachweis über den Abschluss des Studiums
Diese Datei erklärt Ihnen beispielhaft die Zuordnung der Leistungsnachweise und der Modulabschlussprüfung zu einem Modul und zum Studiengang. Falls Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Erstellung Ihres eCampus-Ausdruckes haben, wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Wittmers (ecampus-philew@rub.de).
Die Gewährleistung der Ausstellung der M-Ed.-Abschlussdokumente erfolgt für den 1. Mai 2022 durch das Zulassungs- und Zeugnisbüro M. Ed, wenn Ihre vollständigen Unterlagen für die Fächer Erziehungswissenschaft, Bildungswissenschaft und Pädagogik bis zum 21.02.2022 bei Frau Dr. Bubenzer eingereicht werden. Sofern Sie in einem dieser Fächer die Masterarbeit anfertigen, muss diese auch zu diesem Termin abgeschlossen und bewertet worden sein. Nur dann können die Prüfungsunterlagen von dem Prüfungsamt der Fakultät III, Master of Education, an das ZuZ zur Erstellung des Master-Zeugnisses weitergereicht werden.
Nach dieser Frist eingehende Unterlagen werden selbstverständlich wie bisher auch so schnell wie möglich, jedoch ohne Gewährleistung, bearbeitet. Es handelt sich bei dem 21.02.2022 keinesfalls um eine Ausschlussfrist.