01.02.2026
m 26.01.2026 hat die Universitätskommission für Lehre der Ruhr-Universität Bochum (UKL) zum 150ten Mal getagt.
Die Universitätskommission für Lehre (UKL) wurde in den 1990er-Jahren eingerichtet, um Lehre und Studium universitätsweit zu koordinieren, zu beraten und weiterzuentwickeln. Als fakultätsübergreifendes Selbstverwaltungsorgan ist sie keine Fakultätskommission, sondern wirkt an der Gestaltung der Lehre auf Ebene der gesamten Ruhr-Universität Bochum mit. Heute gehört die UKL gemäß Art. 12 der RUB-Verfassung zu den ständigen Universitätskommissionen. Diese dienen der Vorbereitung von Senatsbeschlüssen sowie der Beratung des Rektorats, des Senats, der Fakultäten und anderer Einrichtungen.
In ihrer ursprünglichen Bezeichnung als „Universitätskommission für Lehre, Studium und Studienreform“ spiegelte sich die damalige hochschulpolitische Situation wider. Ende der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre stand die RUB vor tiefgreifenden Veränderungen ihrer Studienstrukturen, insbesondere durch die Einführung der gestuften Bachelor- und Masterstudiengänge. Die UKL war in dieser Phase ein wichtiges Gremium für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre und befasste sich unter anderem mit Fragen der Studienreform sowie mit Prüfungs- und Studienordnungen.
Im Laufe der Zeit verlagerte sich der Schwerpunkt zunehmend auf die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Lehre. Ein wichtiger institutioneller Einschnitt erfolgte zum 1. Januar 2016, als der Zuständigkeitsbereich der Universitätskommissionen neu gefasst wurde. Die Kommission für Lehre erhielt dabei den Zuständigkeitsbereich „Lehre und Weiterbildung“. Heute befasst sich die UKL mit allen Angelegenheiten von Studium und Lehre und damit zusammenhängenden Fragen. Dazu gehört unter anderem die Beratung und Diskussion der Lehrberichte der Fakultäten, in deren Rahmen gute Praxisbeispiele aufgegriffen, Entwicklungsbedarfe thematisiert und gemeinsam mit den Fakultäten Perspektiven für die Weiterentwicklung der Lehre erarbeitet werden.
Die UKL versteht sich dabei ausdrücklich als „Anwältin der Lehre“. Ihr Ziel ist es, die Qualität der Lehre zu verbessern, gute Ansätze zu unterstützen und zur Verbesserung der Studiensituation beizutragen. Als zentrale Schnittstelle zwischen den verschiedenen Bereichen und Statusgruppen der Universität trägt sie dazu bei, Anliegen und Perspektiven aus den Fakultäten, der Studierendenschaft und den unterschiedlichen Beschäftigtengruppen in die universitätsweite Diskussion über Studium und Lehre einzubringen.
Heute ist die UKL gruppenparitätisch mit jeweils vier Vertreter:innen aus den Gruppen der Professor:innen, der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen aus Technik und Verwaltung sowie der Studierenden besetzt. Den Vorsitz führt die/der Prorektor:in für Lehre und Weiterbildung; die Mitglieder werden vom Senat gewählt. Die Amtszeit beträgt grundsätzlich drei Jahre, für die studentischen Mitglieder ein Jahr.
Den Vorsitz der Kommission führt die Prorektorin für Lehre und Studium, Prof. Dr. Kornelia Freitag.
Dr. Katja Serova ist seit 2019 Mitglied der UKL und vertritt dort den wissenschaftlichen Mittelbau der RUB gemeinsam mit Dr. Ute Berbuir (Fakultät für Maschinenbau), Dr. Dorothee Lindemann (Fakultät für Philologie), PD Dr. Horst Fichtner (Fakultät für Physik und Astronomie), Dr. Hilde Hoffmann (Fakultät für Philologie), Dr. Jörg Härterich (Fakultät für Mathematik) und PD Dr. Markus Piotrowski (Fakultät für Biologie und Biotechnologie).
Auf dem Foto v. l. n. r.: Dr. Ute Berbuir, PD Dr. Horst Fichtner, Prof. Dr. Kornelia Freitag, Dr. Katja Serova, Dr. Dorothee Lindemann bei der 150ten UKL-Sitzung.
m 26.01.2026 hat die Universitätskommission für Lehre der Ruhr-Universität Bochum (UKL) zum 150ten Mal getagt.
Die Universitätskommission für Lehre (UKL) wurde in den 1990er-Jahren eingerichtet, um Lehre und Studium universitätsweit zu koordinieren, zu beraten und weiterzuentwickeln. Als fakultätsübergreifendes Selbstverwaltungsorgan ist sie keine Fakultätskommission, sondern wirkt an der Gestaltung der Lehre auf Ebene der gesamten Ruhr-Universität Bochum mit. Heute gehört die UKL gemäß Art. 12 der RUB-Verfassung zu den ständigen Universitätskommissionen. Diese dienen der Vorbereitung von Senatsbeschlüssen sowie der Beratung des Rektorats, des Senats, der Fakultäten und anderer Einrichtungen.
In ihrer ursprünglichen Bezeichnung als „Universitätskommission für Lehre, Studium und Studienreform“ spiegelte sich die damalige hochschulpolitische Situation wider. Ende der 1990er- und Anfang der 2000er-Jahre stand die RUB vor tiefgreifenden Veränderungen ihrer Studienstrukturen, insbesondere durch die Einführung der gestuften Bachelor- und Masterstudiengänge. Die UKL war in dieser Phase ein wichtiges Gremium für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre und befasste sich unter anderem mit Fragen der Studienreform sowie mit Prüfungs- und Studienordnungen.
Im Laufe der Zeit verlagerte sich der Schwerpunkt zunehmend auf die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Lehre. Ein wichtiger institutioneller Einschnitt erfolgte zum 1. Januar 2016, als der Zuständigkeitsbereich der Universitätskommissionen neu gefasst wurde. Die Kommission für Lehre erhielt dabei den Zuständigkeitsbereich „Lehre und Weiterbildung“. Heute befasst sich die UKL mit allen Angelegenheiten von Studium und Lehre und damit zusammenhängenden Fragen. Dazu gehört unter anderem die Beratung und Diskussion der Lehrberichte der Fakultäten, in deren Rahmen gute Praxisbeispiele aufgegriffen, Entwicklungsbedarfe thematisiert und gemeinsam mit den Fakultäten Perspektiven für die Weiterentwicklung der Lehre erarbeitet werden.
Die UKL versteht sich dabei ausdrücklich als „Anwältin der Lehre“. Ihr Ziel ist es, die Qualität der Lehre zu verbessern, gute Ansätze zu unterstützen und zur Verbesserung der Studiensituation beizutragen. Als zentrale Schnittstelle zwischen den verschiedenen Bereichen und Statusgruppen der Universität trägt sie dazu bei, Anliegen und Perspektiven aus den Fakultäten, der Studierendenschaft und den unterschiedlichen Beschäftigtengruppen in die universitätsweite Diskussion über Studium und Lehre einzubringen.
Heute ist die UKL gruppenparitätisch mit jeweils vier Vertreter:innen aus den Gruppen der Professor:innen, der wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen, der Mitarbeiter:innen aus Technik und Verwaltung sowie der Studierenden besetzt. Den Vorsitz führt die/der Prorektor:in für Lehre und Weiterbildung; die Mitglieder werden vom Senat gewählt. Die Amtszeit beträgt grundsätzlich drei Jahre, für die studentischen Mitglieder ein Jahr.
Den Vorsitz der Kommission führt die Prorektorin für Lehre und Studium, Prof. Dr. Kornelia Freitag.
Dr. Katja Serova ist seit 2019 Mitglied der UKL und vertritt dort den wissenschaftlichen Mittelbau der RUB gemeinsam mit Dr. Ute Berbuir (Fakultät für Maschinenbau), Dr. Dorothee Lindemann (Fakultät für Philologie), PD Dr. Horst Fichtner (Fakultät für Physik und Astronomie), Dr. Hilde Hoffmann (Fakultät für Philologie), Dr. Jörg Härterich (Fakultät für Mathematik) und PD Dr. Markus Piotrowski (Fakultät für Biologie und Biotechnologie).
Auf dem Foto v. l. n. r.: Dr. Ute Berbuir, PD Dr. Horst Fichtner, Prof. Dr. Kornelia Freitag, Dr. Katja Serova, Dr. Dorothee Lindemann bei der 150ten UKL-Sitzung.