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Ablauf des Promotionsverfahrens

1. Annahme als Doktorand:in an der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft

Antrag auf Annahme als Doktorand:in

Um an der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft als Doktorand:in angenommen zu werden, müssen Sie zunächst zwei inhaltlich passende:n Betreuer:innen für das Promotionsvorhaben suchen – mindestens eine:r dieser Betreuer:innen muss ein Mitglied der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft sein. 

Sobald Sie die Betreuer:innen gefunden haben, können Sie schriftlich den Antrag auf Annahme als Doktorand:in an unserer Fakultät stellen. Die Formulare für den Antrag auf Annahme als Doktorand:in finden Sie hier. Der Promotionsausschuss unserer Fakultät prüft Ihren Antrag und entscheidet über Ihre Annahme als Doktorand:in. Bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen beachten Sie bitte:

  • dass Sie sämtliche erforderlichen Zeugnisse im Original (oder als beglaubigte Kopie) und zusätzlich als Kopie vorlegen müssen;
  • dass Sie Zeugnisse und Belege für etwaige Sprachanforderungen Ihres Promotionsfaches (genaue Informationen zu den Sprachanforderungen der einzelnen Promotionsfächer finden Sie in der Promotionsordnung) im Original (oder als beglaubigte Kopie) und zusätzlich als Kopie vorlegen müssen.
  • Es ist erforderlich, dass Sie sämtliche Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin im Dekanat der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft einreichen, damit Ihr Antrag auf Annahme als Doktorand:in in den Ausschusssitzungen bearbeitet werden kann.

Einschreibung an der Ruhr-Universität und der RUB Research School

Sobald Sie durch den Promotionsausschuss als Doktorand:in an der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft angenommen sind, erhalten Sie vom Dekanat eine schriftliche Bestätigung und eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Immatrikulation. 
WICHTIG: Die Immatrikulation an der Ruhr-Universität und an der RUB Research School ist gemäß dem Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, der Einschreibungsordnung der Ruhr-Universität sowie der Promotionsordnung der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft vorgeschrieben und muss von Ihnen selbstständig vorgenommen werden.

2. Ablauf des Promotionsverfahrens 
Eröffnung des Promotionsverfahrens:

  • Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation richten Sie einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens an den Promotionsausschuss der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft. Die Formulare für den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens finden Sie hier. Den Antrag reichen Sie zusammen mit Ihrer Dissertation für die Disputation im Dekanat der Fakultät ein. Der Promotionsausschuss unserer Fakultät prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Eröffnung des Promotionsverfahrens. Nach Annahme Ihres Antrags wird Ihre Dissertation an Ihre Gutachter:innen versandt. Sobald dem Dekanat beide Gutachten vorliegen, beginnt die vierwöchige Auslagefrist, während der alle promovierten Mitglieder der Fakultät das Recht haben, zu Ihrer Dissertation und zu den Gutachten Stellung zu nehmen. 

Mündliche Prüfung (Disputation):

  • Nach Erhalt der Gutachten zur Annahme Ihrer Dissertation wird in Absprache mit Ihnen ein Termin für die mündliche Prüfung festgelegt. Sie können schon frühzeitig mit allen Prüfer:innen mögliche Termine für die mündliche Prüfung abstimmen und Ihre Terminvorschläge (mindestens zwei) im Dekanat bekanntgeben, die nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Die mündliche Prüfung findet in der Regel unmittelbar nach der Auslagefrist der Gutachten noch in der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters statt. 
  • Die mündliche Prüfung hat die Form eines Kolloquiums über zwei wissenschaftliche Thesen. Die erste These soll sich auf die Thematik der Dissertation beziehen. Die zweite These soll das von Ihnen bearbeitete Dissertationsthema in den weiteren Zusammenhang des Faches einordnen. Die Thesen sind spätestens 14 Tage vor dem Termin der Disputation über das Dekanat dem Vorsitzenden der Prüfungskommission einzureichen. 
  • Unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung legt die Promotionskommission die Note für die Prüfung fest sowie die Note für die Dissertation und die Gesamtnote Ihrer Promotion. Die Noten werden Ihnen direkt anschließend mitgeteilt. 
  •  Das Dekanat der Fakultät stellt Ihnen dann - wenn Sie es wünschen - eine vorläufige Bescheinigung über das Ergebnis der Promotion aus. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Führen des Doktortitels.

Veröffentlichung der Dissertation:

  • Sie sind verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren ab dem Abschluss Ihres Promotionsverfahrens (d.h. innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der mündlichen Prüfung) Ihre Dissertation zu veröffentlichen. Dazu überarbeiten Sie nach der mündlichen Prüfung Ihre Dissertation gemäß etwaigen Änderungsauflagen, die Ihre Gutachter:innen formulieren. Das überarbeitete Manuskript Ihrer Dissertation legen Sie mindestens einem der beiden Gutachter:in zur Erteilung der Publikationserlaubnis vor und legen das unterschriebene Formular bitte im Dekanat  der Fakultät vor. Nach der Veröffentlichung reichen Sie die erforderlichen Pflichtexemplare Ihrer Dissertation ebenfalls im Dekanat der Fakultät ein. Sie erhalten dann die Promotionsurkunde. Mit Erhalt der Promotionsurkunde ist das Recht zum Führen des Doktortitels verbunden. Herzlichen Glückwunsch!

Einsichtnahme:

  • Nach Abschluss des Verfahrens besteht im Dekanat die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Promotionsakte und die Gutachten zur Dissertation.