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1. Wie melde ich mich zur Promotion an?

Um an der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft als Doktorand:in angenommen zu werden, müssen Sie zunächst zwei inhaltlich passende:n Betreuer:innen für das Promotionsvorhaben suchen – mindestens eine:r dieser Betreuer:innen muss ein Mitglied der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft sein. Sobald Sie die Betreuer:innen gefunden haben, können Sie schriftlich den Antrag auf Annahme als Doktorand:in an unserer Fakultät stellen.

2. Welche Unterlagen sind für die Annahme zur Promotion einzureichen?

Die Formulare für den Antrag auf Annahme als Doktorand:in finden Sie hier. Bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen hilft Ihnen der § 6 der Promotionsordnung. Bitte beachten Sie:

  • dass Sie sämtliche erforderlichen Zeugnisse im Original (oder als beglaubigte Kopie) und zusätzlich als Kopie vorlegen müssen;
  • Es ist erforderlich, dass Sie sämtliche Unterlagen spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin im Dekanat der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft einreichen, damit Ihr Antrag auf Annahme als Doktorand:in in der Promotionsausschusssitzung bearbeitet werden kann.

3. Benötige ich einen Termin zur Einreichung der Unterlagen?

Wenn Sie die Unterlagen persönlich bei uns einreichen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns. Grundsätzlich ist die Einreichung aber auch per Mail (als PDF) möglich. 

4. Muss ich mich einschreiben?

Ja, die Einschreibung erfolgt an der Ruhr-Universität und der RUB Research School!

Sobald Sie durch den Promotionsausschuss als Doktorand:in an der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft angenommen sind, erhalten Sie vom Dekanat eine schriftliche Bestätigung und eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Immatrikulation. 
WICHTIG: Die Immatrikulation an der Ruhr-Universität und an der RUB Research School ist gemäß dem Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, der Einschreibungsordnung der Ruhr-Universität sowie der Promotionsordnung der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft vorgeschrieben und muss von Ihnen selbstständig vorgenommen werden.

 


1. Meine Dissertation ist fertiggestellt. Wie geht es weiter?

Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation richten Sie einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens an den Promotionsausschuss der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft. Den Antrag reichen Sie zusammen mit Ihrer Dissertation (3-fach, gebunden und mit Titelblatt und Einverständniserklärung (Teil des Antrages auf Eröffnung) versehen, plus USB-Stick) im Dekanat der Fakultät ein. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Der Promotionsausschuss unserer Fakultät prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Eröffnung des Promotionsverfahrens. Im Anschluss daran, erhalten Sie vom Dekanat eine Benachrichtigung. 

Nach Annahme Ihres Antrags wird Ihre Dissertation an Ihre Gutachter:innen versandt. Sobald dem Dekanat beide Gutachten vorliegen (Begutachtungzeit beträgt 8 Wochen), beginnt die dreiwöchige Auslagefrist. 

2. Im nächsten Schritt steht meine Disputation an. Was ist zu beachten?

Nach Erhalt der Gutachten wird in Absprache mit Ihnen ein Termin für die Disputation festgelegt. Sie können schon frühzeitig mit allen Prüfer:innen mögliche Termine für die Disputation abstimmen und Ihre Terminvorschläge (mindestens zwei) im Dekanat bekanntgeben. Die mündliche Prüfung findet in der Regel unmittelbar nach der Auslagefrist der Gutachten noch in der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters statt. 

Die mündliche Prüfung hat die Form eines Kolloquiums über zwei wissenschaftliche Thesen. Die erste These soll sich auf die Thematik der Dissertation beziehen. Die zweite These soll das von Ihnen bearbeitete Dissertationsthema in den weiteren Zusammenhang des Faches einordnen. Die Thesen sind spätestens 14 Tage vor dem Termin der Disputation über das Dekanat dem Vorsitzenden der Prüfungskommission einzureichen. Das entsprechende Formular finden Sie hier: 

Unmittelbar im Anschluss an die Disputation legt die Promotionskommission die Note für die Prüfung fest sowie die Note für die Dissertation und die Gesamtnote Ihrer Promotion. Die Noten werden Ihnen direkt anschließend mitgeteilt. Das Dekanat der Fakultät stellt Ihnen dann - wenn Sie es wünschen - eine vorläufige Bescheinigung über das Ergebnis der Promotion aus. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Führen des Doktortitels.

 

 


1. Wie erfolgt die Veröffentlichung meiner Dissertation? 

Sie sind verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren ab dem Abschluss Ihres Promotionsverfahrens (d.h. innerhalb von zwei Jahren ab dem Datum der Disputation) Ihre Dissertation zu veröffentlichen. Dazu überarbeiten Sie nach der Disputation Ihre Dissertation gemäß etwaigen Änderungsauflagen, die Ihre Gutachter:innen formulieren. Das überarbeitete Manuskript Ihrer Dissertation legen Sie mindestens einem der beiden Gutachter:in zur Erteilung der Publikationserlaubnis vor und legen das unterschriebene Formular bitte im Dekanat der Fakultät vor. Nach der Veröffentlichung (siehe auch § 16 der Promotionsordnung)reichen Sie die erforderlichen 3 Pflichtexemplare (mit akademischen Lebenslauf) Ihrer Dissertation ebenfalls im Dekanat der Fakultät ein. 

Für den Fall, dass Sie die zwei Jahre für die Veröffentlichung nicht einhalten können, reichen Sie uns bitte frühzeitig einen Antrag mit kurzer Begründung, neuem Veröffentlichungsziel und Unterschrift ein. 

2. Wann erhalte ich meine Urkunde?

Nach der Einreichung Ihrer 3 Pflichtexemplare (mit akademischem Lebenslauf) erhalten Sie von uns die Urkunde. Herzlichen Glückwunsch!

Mit Vorlage eines Verlagvertrages können wir Ihnen schon vor Veröffentlichung Ihre Urkunde aushändigen. Aus dem Verlagsvertrag muss die Mindestanzahl von 100 Druckexemplaren hervorgehen.