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Habilitation

Schön, dass Sie sich für eine Habilitation an der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft interessieren!
Der Antrag auf Zulassung zum Habilitationsverfahren können Sie entsprechend § 3 der Habilitationsordnung unserer Fakultät schriftlich unter Angabe der gewünschten venia und der Mentorin bzw. des Mentors, der Ihren Antrag in der Fakultät vertritt, an das Dekanat richten. 

Über die Eröffnung des Verfahrens entscheidet der Fakultätsrat der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft in seinen Sitzungen, die Termine finden Sie hier.

Die Habilitationsordnung der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft ist erschienen in den "Amtlichen Bekanntmachungen" Nr. 715 vom 09.01.2008 sowie den Änderungen in den "Amtlichen Bekanntmachungen" Nr. 729 vom 26.02.2008.

Beratung und Kontakt

Bei Rückfragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an: 
Dr. Annett Schmeck
GA 3/131
Tel.: 0234/32-22712
Sprechstunde: nach Vereinbarung
E-Mail: annett.schmeck@ruhr-uni-bochum.de