Schön, dass Sie sich für eine Promotion an der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft interessieren! Die Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind uns ein großes Anliegen. Gerne begleiten wir Sie bei Ihrem nächsten Schritt nach Abschluss Ihres Hochschulstudiums.
Das Promotionsverfahren an unserer Fakultät wird durch die Promotionsordnung der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft geregelt. Die Fakultät für Philosophie verleiht aufgrund eines ordentlichen Promotionsverfahrens den Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.) An Stelle des deutschen Doktorgrades können auf Antrag die internationalen Äquivalente Ph.D. in Philosophy oder Ph.D. in Education in Learning Sciences verliehen werden.
Hier finden Sie eine Übersicht der abgeschlossenen Promotionsverfahren des letzten Jahres.
Bevor Sie die Planung einer Promotion beginnen, müssen Sie sich zuerst darüber informieren, ob Sie die Voraussetzungen für die Promotion an unserer Fakultät erfüllen und sich mit einem:einer inhaltlich in Frage kommenden Betreuer:in in Verbindung setzen. Bitte lesen Sie daher zunächst die Promotionsordnung unserer Fakultät.
Unter der Rubrik "Ablauf des Promotionsverfahrens" finden Sie einen kurzen Überblick zu den formalen Schritten des Promotionsverfahrens an unserer Fakultät. Die vollständigen Informationen und verbindlichen Regelungen sowie alle Formulare für eine Promotion an unserer Fakultät finden Sie in der Rubrik "Ordnungen und Formulare".
Promotionsstudiengang
Promovierende im Fach Philosophie haben die Möglichkeit, sich in den "Strukturierten Promotionsstudiengang Philosophie" einzuschreiben. Für die Aufnahme in den Promotionsstudiengang gelten die Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion nach § 5 und § 6 der Promotionsordnung der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft. Über die Aufnahme entscheidet der Promotionsausschuss der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft. Es ist möglich, auch bei laufender Promotion in den Promotionsstudiengang zu wechseln. Dazu ist von Seiten der Erstbetreuung ein Vorschlag zur Anerkennung der bisherigen Leistungen in diesem Programm im Aufnahmeantrag beizufügen.
Ihr Ansprechpartner für den Promotionsstudiengang ist Herr Dr. Philipp Steinkrüger (Studiengangskoordinator des Promotionsstudiengangs). Die Prüfungsordnung sowie das Modulhandbuch finden Sie hier:
Research School
Wenn Sie Unterstützung in Bezug auf Ihre Promotion brauchen, können Sie sich an die Research School der RUB wenden. Die RUB Research School ist die campusweite Graduiertenschule für alle Promovierenden an der Ruhr-Universität Bochum. Sie unterstützt Forschende in verschiedenen Bereichen wie Finanzierung, Networking sowie bei der Weiterbildung von Fähigkeiten. Nähere Informationen hier
Sitzungen des Promotionsausschusses
Der Promotionsausschuss tagt 3x im Wintersemester 24/25
09. Oktober, 27. November 2024 und am 29. Januar 2025
Anträge sind grundsätzlich spätestens 14 Tage vorher einzureichen.
Der Promotionsausschuss tagt 2x im Sommersemester
Termine für 2025 stehen noch nicht fest
Anträge sind grundsätzlich spätestens 14 Tage vorher einzureichen.
Bei Rückfragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an:
Annette Lukas
GA 3/132
Tel.: 0234/32-22713
Sprechstunde: nach Vereinbarung
E-Mail: dekanat-pe@ruhr-uni-bochum.de
Katrin Georgiev
GA 3/134
Tel.: 0234/32-24715
Sprechstunde: nach Vereinbarung
E-Mail: dekanat-pe@ruhr-uni-bochum.de
Dr. Annett Schmeck
GA 3/131
Tel.: 0234/32-22712
Sprechstunde: nach Vereinbarung
E-Mail: dekanat-pe@ruhr-uni-bochum.de