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FAQ's zur Anmeldung von Abschlussarbeiten im Fach Philosophie


1. Wann kann ich meine BA-Arbeit anmelden? – Sie können Ihre BA-Arbeit anmelden, sobald Module im Umfang von 130 CP Ihrem Studiengang zugeordnet sind (sprich: 130 CP in Ihren beiden Fächern und dem Optionalbereich zusammen). Diese Mindestvoraussetzung wird auf dem Formblatt B dokumentiert, das von beiden Fächern und dem Optionalbereich abgezeichnet werden muss. In der Philosophie beantragen Sie das Formblatt B bei der Studienberatung: philosophie-studienberatung@rub.de (Das Formblatt B ist aber auch zu finden auf der Website des Prüfungsamtes)

2. Welchen Umfang hat eine BA-Arbeit? – Die BA-Arbeit soll 75.000 Zeichen inkl. Leerzeichen für den reinen Text (d.h., ausgenommen sind hierbei: Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis, Anhänge) nicht überschreiten. Das entspricht bei üblicher Formatierung etwa 30 Seiten. Wenn Sie hiervon aufgrund Ihres Themas abweichen wollen, besprechen Sie das mit den Personen, die Ihre Arbeit betreuen sollen.

3. Wie finde ich ein Thema und eine Fragestellung für meine BA?Die Themenfindung liegt primär bei Ihnen. Grundsätzlich ist es empfohlen, dass Sie in Ihrer Abschlussarbeit das Thema einer Lehrveranstaltung vertiefen oder daran anknüpfen; von ganz neuen Themen wird abgeraten! Oft können auch Studien- und Prüfungsleistungen (Essays, Referate und Hausarbeiten) Grundlage für weitere Gespräche zur Themenfindung mit den Dozierenden sein. Daher sollten Sie im Verlauf des Studiums möglichst viele, unterschiedliche LV besuchen, um sich mit der Arbeitsweise sowie den Schwerpunkten in Lehre und Forschung der Dozierenden bekannt zu machen (insbesondere mit denen der hauptamtlichen Professorinnen und Professoren). Sprechen Sie Dozierende in oder nach den Lehrveranstaltungen an und bitten Sie um Erläuterung, welche Themen und Fragestellungen für die Abschlussarbeit bei ihnen denkbar wären. Hier finden Sie eine Liste mit möglichen Themen für Abschlussarbeiten, die von den Dozierenden in dieser oder einer ähnlichen Form zur Betreuung angeboten werden: Themenvorschläge

4. Wer darf meine Abschlussarbeit betreuen? – Hier finden Sie eine Liste der prüfungsberechtigten Personen in der Lehreinheit Philosophie. Wenn Sie die Lehrenden der Lehreinheit über unterschiedliche Lehrveranstaltungen kennengelernt haben, sollten Sie zunächst eine Person auswählen, die Sie um Übernahme des Erstgutachtens für die Hauptbetreuung Ihrer BA-Arbeit anfragen können. Wenn die Person Kapazitäten hat und das Thema inhaltlich angemessen formuliert wurde, füllen Sie mit dieser Person gemeinsam das Formblatt A für die Anmeldung Ihrer BA-Arbeit beim Prüfungsamt aus. Anhand der Themenvorschläge der Lehrenden für Abschlussarbeiten sehen Sie, welche Prüfungsberechtigten für Ihr Thema in Frage kommen.

5. Wie viele Dozierende bewerten meine Abschlussarbeit? – Insgesamt sind es zwei Personen, die Ihre Abschlussarbeit bewerten. Ein Dozierender übernimmt die Hauptbetreuung und das Erstgutachten. Neben dem Erstgutachten ist für die BA auch ein Zweitgutachten erforderlich. Überlegen Sie, welche prüfungsberechtigte Person Sie gerne für das Zweitgutachten gewinnen würden. Die Person, die das Erstgutachten übernimmt, kann hier auch Vorschläge machen.

6. Wer von den Dozierenden kommt für die Betreuung meiner Abschlussarbeit in Frage? – Es ist sinnvoll, sich an Lehrende zu halten, bei denen Sie bereits eine LV besucht und dort eine schriftliche Leistung erbracht haben – für viele Lehrende ist das eine notwendige Voraussetzung dafür, dass sie das Gutachten übernehmen. Vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin mit der Person, die Ihr Erstgutachten übernehmen soll. Hier finden Sie mögliche Themen für Abschlussarbeiten, die von den Dozierenden in dieser oder einer ähnlichen Form zur Betreuung angeboten werden: Themenvorschläge

7. Wie spreche ich mit der potenziell betreuenden Person das Thema meiner Abschlussarbeit ab und wie kläre ich die Arbeitsweise? –  Stellen Sie nach Vorinformation per Mail in einer Sprechstunde bei der Person, die Sie als Erstgutachter:in gewinnen wollen, Ihr Thema vor. Bitte seien Sie vorbereitet! Die Lehrenden erwarten hier von Ihnen schon erste Ideen hinsichtlich Interessen und Problemstellung sowie eine erste Literaturliste und eine grobe Struktur mit Thesen und Fragen für Ihre anstehende BA-Arbeit. Gemeinsam werden dann eine Fragestellung und die Literaturbasis fixiert. Wenn Sie sich auf ein konkretes Thema geeinigt haben, füllen Sie gemeinsam das Formblatt A aus. Die Bearbeitungszeit der BA-Arbeit beträgt 6 Wochen ab dem Tag, an dem durch die erstgutachtende Person das Formblatt A unterzeichnet wird.

8. Wie melde ich die BA-Arbeit formal richtig an? – Spätestens 14 Tage nachdem das Formblatt ausgestellt wurde, muss die Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt erfolgen. Hierfür reichen Sie 1.) eine aktuelle Studienbescheinigung, 2.) Formblatt A und 3.) Formblatt B als PDF-Datei beim Prüfungsamt der Fakultät per Mail (pruefungsamt-pe@rub.de) ein. Das Prüfungsamt teilt Ihnen mit, in welcher Form und auf welche Weise Sie bis zu welchem Zeitpunkt Ihre BA-Arbeit einreichen müssen. Halten Sie sich an die Anweisungen des Prüfungsamtes!

9. Wie kann ich mir den Schreibprozess an der Abschlussarbeit vorstellen? – Sie haben insgesamt 6 Wochen Zeit, Ihre BA-Arbeit zu schreiben, hierbei greifen Sie auf Ihre Fähigkeiten zum Verfassen philosophisch-wissenschaftlicher Texte aus den LV Ihres Studiums zurück. Besprechen Sie Ihre Fortschritte und Schwierigkeiten in den Sprechstunden mit der Person, die das Erstgutachten übernimmt. Eine passende Frage wäre beispielsweise, dass Sie weitere Literatur zu einem bestimmten Thema benötigen, aber kaum fündig werden oder dass Sie die Qualität und Belastbarkeit einzelner Titel, die Sie gefunden haben, nicht allein beurteilen können. Die UB bietet auch Einzeltermine für Literaturrecherchen zu Abschlussarbeiten an.

10. Darf ich ChatGPT und andere KI-Software für meine Ausarbeitung benutzen? – Die Nutzung von generativer KI-Tools (ChatGPT, Copilot, etc.) muss in der Arbeit im Modus von Zitation und Quellenbeleg angegeben werden. Sie verpflichten sich hierzu auch explizit in der Selbstständigkeitserklärung! Die Nutzung ist nicht grundsätzlich verboten, aber sprechen Sie eine Nutzung solcher Tools zuvor mit den Gutachtenden ab.

11. Was mache ich, wenn ich mit dem Schreiben der Arbeit fertig bin? – Wenn Sie mit dem Inhalt Ihrer Arbeit fertig sind, lesen Sie diese mehrfach und sehr gründlich Korrektur. Oft müssen zahlreiche Stellen des Textes und der Argumentation nochmals überarbeitet und neu formuliert werden. Es lohnt sich deshalb, auch Mitstudierenden zu bitten, die Arbeit auf Verständlichkeit und sprachliche Korrektheit hin zu korrigieren (und dies auch für andere zu tun). Denken Sie daran, dass ans Ende der Arbeit eine Selbständigkeitserklärung gehört. Erst wenn Sie sicher sind, dass Ihre Arbeit vollständig abgeschlossen ist, erzeugen Sie eine PDF-Datei und laden diese auf die vom Prüfungsamt beschriebene Weise hoch. Es ist keine gute Idee, bis zur letzten Minute der Abgabefrist zu warten. Planen Sie ausreichend Zeit ein, so dass Sie die Arbeit in aller Ruhe mit zeitlichem Puffer einreichen können.

12. Soll ich meine Arbeit direkt bei den Gutachter:innen abgeben?Nein, die BA-Arbeit muss über das Prüfungsamt eingereicht werden! Das Prüfungsamt wird die Arbeit an die Gutachter:innen weiterleiten. Die Arbeit wird ausschließlich über Submit-Exam hochgeladen (Einzelheiten erfahren Sie mit der Zulassung Ihrer Arbeit). Auf die Einreichung von gedruckten oder gebundenen Arbeiten wird verzichtet.

13. Wie lange dauert es, bis meine Arbeit korrigiert ist und wann wird meine Note eingetragen? – Für die Begutachtung haben Erst- und Zweitgutachter:in üblicherweise 4 Wochen Zeit. Ihre Arbeit wird von den Gutachter:innen kritisch und sehr genau durchgesehen, es werden zwei Gutachten erstellt und diese mit Notenvorschlag an das Prüfungsamt geschickt. Das Prüfungsamt wird dann als Note den Durchschnitt der beiden Notenvorschläge festsetzen und Ihnen mitteilen, dass der Benotungsprozess Ihrer Arbeit abgeschlossen ist. Die Mitteilung Ihrer Note hat ausschließlich durch das Prüfungsamt zu erfolgen. Die Gutachten können auf Anfrage bei den Gutachter:innen eingesehen werden. Diese sind jedoch nicht verpflichtet, Ihnen die Gutachten zur Verfügung zu stellen.

14. Welche Fristen gelten für die Umschreibung in den Master? – Wenn die BA-Arbeit die letzte Prüfungsleistung Ihres B.A.-Studiums ist, muss die Abgabe spätestens am 30.09. erfolgt sein, damit Sie sich noch für das folgende Wintersemester umschreiben können, und spätestens am 31.03., damit Sie sich noch für das folgende Sommersemester umschreiben können. Entscheidend ist das Datum der Abgabe Ihrer Arbeit, nicht das der Begutachtung oder das der Anmeldung. Die Umschreibung kann nach Erhalt des BA-Zeugnisses auch im laufenden Semester erfolgen (im Sommersemester in der Regel bis in den Mai, im Wintersemester in der Regel bis in den November hinein).

1. Wann kann ich meine MA-Arbeit anmelden? – Sie können Ihre MA-Arbeit anmelden, sobald Module im Umfang von 70 CP Ihrem Studiengang zugeordnet sind (im 2-Fächer-MA 70 CP in Ihren beiden Fächern zusammen). Diese Mindestvoraussetzung wird auf dem Formblatt B dokumentiert, das im 2-Fächer-MA von beiden Fächern abgezeichnet werden muss. In der Philosophie beantragen Sie das Formblatt B bei der Studienberatung: philosophie-studienberatung@rub.de

2. Welchen Umfang hat eine MA-Arbeit? – Die MA-Arbeit soll 200.000 Zeichen inkl. Leerzeichen für den reinen Text (d.h., ausgenommen sind hierbei: Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis, Anhänge) nicht überschreiten. Das entspricht bei üblicher Formatierung etwa 80 Seiten. Diese Angabe ist eine Orientierung. Wenn Sie hiervon aufgrund Ihres Themas abweichen wollen, besprechen Sie das mit der Person, die Ihre Arbeit betreuen soll.

3. Wie finde ich ein Thema und eine Fragestellung für meine MA-Arbeit? – Die Themenfindung liegt primär bei Ihnen. Grundsätzlich ist es empfohlen, dass Sie in Ihrer MA-Arbeit das Thema einer Lehrveranstaltung vertiefen oder daran anknüpfen – Sie können auch an das Thema Ihrer BA-Arbeit anknüpfen; von ganz neuen Themen wird abgeraten! Oft können auch Studien- und Prüfungsleistungen (Essays, Referate und Hausarbeiten) Grundlage für weitere Gespräche zur Themenfindung mit den Dozierenden sein. Daher sollten Sie im Verlauf des Studiums möglichst viele, unterschiedliche LV besuchen, um sich mit der Arbeitsweise sowie den Schwerpunkten in Lehre und Forschung der Dozierenden bekannt zu machen (insbesondere mit denen der hauptamtlichen Professorinnen und Professoren). Sprechen Sie Dozierende in oder nach den Lehrveranstaltungen an und bitten Sie um Erläuterung, welche Themen und Fragestellungen für die Abschlussarbeit bei ihnen denkbar wären. Hier finden Sie einer Liste mit möglichen Themen für Abschlussarbeiten, die von den Dozierenden in dieser oder einer ähnlichen Form zur Betreuung angeboten werden: Themenvorschläge

4. Wer darf meine Abschlussarbeit betreuen? – Hier finden Sie eine Liste der prüfungsberechtigten Personen in der Lehreinheit Philosophie. Wenn Sie die Lehrenden der Lehreinheit über unterschiedliche Lehrveranstaltungen kennengelernt haben, sollten Sie zunächst eine Person auswählen, die Sie um Übernahme des Erstgutachtens für Ihre MA-Arbeit anfragen können. Wenn die Person Kapazitäten hat und das Thema inhaltlich angemessen formuliert wurde, füllen Sie mit dieser Person gemeinsam das Formblatt A für die Anmeldung Ihrer MA-Arbeit beim Prüfungsamt aus. Anhand der Themenvorschläge der Lehrenden für Abschlussarbeiten sehen Sie, welche Prüfungsberechtigten für Ihr Thema in Frage kommen.

5. Wie viele Dozierende bewerten meine Abschlussarbeit? – Insgesamt sind es zwei Personen, die Ihre Abschlussarbeit bewerten. Ein Dozierender übernimmt die Hauptbetreuung und das Erstgutachten. Neben dem Erstgutachten ist für die MA auch ein Zweitgutachten erforderlich. Überlegen Sie, welche Prüfungsberechtigten Sie gerne für das Zweitgutachten gewinnen würden. Die Person, die das Erstgutachten übernimmt, kann hier auch Vorschläge machen.

6. Wer von den Dozierenden kommt für die Betreuung meiner Abschlussarbeit in Frage? – Es ist sinnvoll, sich an Lehrende zu halten, bei denen Sie bereits eine LV besucht und dort eine schriftliche Leistung erbracht haben – für viele Lehrende ist das eine notwendige Voraussetzung dafür, dass sie das Gutachten übernehmen. Vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin mit der Person, die Ihr Erstgutachten übernehmen soll. Hier finden Sie mögliche Themen für Abschlussarbeiten, die von den Dozierenden in dieser oder einer ähnlichen Form zur Betreuung angeboten werden: Themenvorschläge

7. Wie spreche ich mit der potenziell betreuenden Person das Thema meiner Abschlussarbeit ab und wie kläre ich die Arbeitsweise? – Stellen Sie nach Vorinformation per Mail in einer Sprechstunde bei der Person, die Sie als Erstgutachter:in gewinnen wollen, Ihr Thema vor. Bitte seien Sie vorbereitet! Die Lehrenden erwarten hier von Ihnen schon erste Ideen hinsichtlich Interessen und Problemstellung sowie eine erste Literaturliste und eine grobe Struktur mit Thesen und Fragen für Ihre anstehende MA-Arbeit. Gemeinsam werden dann eine Fragestellung und die Literaturbasis fixiert. Die Bearbeitungszeit der MA-Arbeit beträgt 4 Monate ab dem Tag, an dem durch die erstgutachtende Person das Formblatt A unterzeichnet wird.

8. Wie melde ich die MA-Arbeit formal richtig an? – Spätestens 14 Tage nachdem das Formblatt ausgestellt wurde, muss die Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt erfolgen. Hierfür reichen Sie 1.) eine aktuelle Studienbescheinigung, 2.) Formblatt A und 3.) Formblatt B sowie 4.) BA-Zeugnis und 5.) Gleichwertigkeitserklärung (wenn der BA-Abschluss an einer anderen Universität erfolgte) als PDF-Datei beim Prüfungsamt der Fakultät per Mail (pruefungsamt-pe@rub.de) ein. Das Prüfungsamt teilt Ihnen mit, in welcher Form und auf welche Weise Sie bis zu welchem Zeitpunkt Ihre MA-Arbeit einreichen müssen. Halten Sie sich an die Anweisungen des Prüfungsamtes!

9. Wie kann ich mir den Schreibprozess an der Abschlussarbeit vorstellen? – Sie haben insgesamt 4 Monate Zeit, Ihre MA-Arbeit zu schreiben, hierbei greifen Sie auf Ihre Fähigkeiten zum Verfassen philosophisch-wissenschaftlicher Texte aus den LV Ihres Studiums zurück. Besprechen Sie Ihre Fortschritte und Schwierigkeiten in den Sprechstunden mit der Person, die das Erstgutachten übernimmt. Eine passende Frage wäre beispielsweise, dass Sie weitere Literatur zu einem bestimmten Thema benötigen, aber kaum fündig werden oder dass Sie die Qualität und Belastbarkeit einzelner Titel, die Sie gefunden haben, nicht allein beurteilen können. Die UB bietet auch Einzeltermine für Literaturrecherchen zu Abschlussarbeiten an.

10. Darf ich ChatGPT und andere KI-Software für meine Ausarbeitung benutzen? – Die Nutzung von generativer KI-Tools (ChatGPT, Copilot, etc.) muss in der Arbeit im Modus von Zitation und Quellenbeleg angegeben werden. Sie verpflichten sich hierzu auch explizit in der Selbstständigkeitserklärung! Die Nutzung ist nicht grundsätzlich verboten, aber sprechen Sie eine Nutzung solcher Tools zuvor mit den Gutachtenden ab.

11. Was mache ich, wenn ich mit dem Schreiben der Arbeit fertig bin? – Wenn Sie mit dem Inhalt Ihrer Arbeit fertig sind, lesen Sie diese mehrfach und sehr gründlich Korrektur. Oft müssen zahlreiche Stellen des Textes und der Argumentation nochmals überarbeitet und neu formuliert werden. Es lohnt sich deshalb, auch Mitstudierenden zu bitten, die Arbeit auf Verständlichkeit und sprachliche Korrektheit hin zu korrigieren (und dies auch für andere zu tun). Denken Sie daran, dass ans Ende der Arbeit eine Selbständigkeitserklärung gehört. Erst wenn Sie sicher sind, dass Ihre Arbeit vollständig abgeschlossen ist, erzeugen Sie eine PDF-Datei und laden diese auf die vom Prüfungsamt beschriebene Weise hoch. Es ist keine gute Idee, bis zur letzten Minute der Abgabefrist zu warten. Planen Sie ausreichend Zeit ein, so dass Sie die Arbeit in aller Ruhe mit zeitlichem Puffer einreichen können.

12. Soll ich meine Arbeit direkt bei den Gutachter:innen abgeben? – Nein, die MA-Arbeit muss über das Prüfungsamt eingereicht werden! Das Prüfungsamt wird die Arbeit an Erst- und Zweitbetreuer:in weiterleiten. Die Arbeit wird ausschließlich über Submit-Exam hochgeladen (Einzelheiten erfahren Sie mit der Zulassung Ihrer Arbeit). Auf die Einreichung von gedruckten oder gebundenen Arbeiten wird verzichtet.

13. Wie lange dauert es, bis meine Arbeit korrigiert ist und wann wird meine Note eingetragen?Für die Begutachtung haben Erst- und Zweitgutachter:in üblicherweise 8 Wochen Zeit. Ihre Arbeit wird von den Gutachter:innen kritisch und sehr genau durchgesehen, es werden zwei Gutachten erstellt und diese mit Notenvorschlag an das Prüfungsamt geschickt. Das Prüfungsamt wird dann als Note den Durchschnitt der beiden Notenvorschläge festsetzen und Ihnen mitteilen, dass der Benotungsprozess Ihrer Arbeit abgeschlossen ist. Die Mitteilung Ihrer Note hat ausschließlich durch das Prüfungsamt zu erfolgen. Die Gutachten können auf Anfrage bei den Gutachter:innen eingesehen werden. Diese sind jedoch nicht verpflichtet, Ihnen die Gutachten zur Verfügung zu stellen.

 

1. In welchem Fach kann ich meine MEd-Arbeit schreiben? – Sie können Ihre MEd-Arbeit in einem Ihrer Studienfächer oder auch in den Bildungswissenschaften schreiben. In der Philosophie können Sie sowohl ein fachliches Thema als auch ein stärker fachdidaktisches Thema wählen. Fachdidaktische Themen müssen nicht notwendig einen konkreten Bezug auf Unterrichtssituationen oder -Vorhaben aufweisen.

2. Wann kann ich meine MEd-Arbeit anmelden? – Sie können Ihre MEd-Arbeit anmelden, sobald Module im Umfang von mindestens 15 CP in dem Fach, in dem Sie die MEd-Arbeit schreiben wollen, Ihrem Studiengang zugeordnet sind. Darüber hinaus müssen Sie das Praxissemester absolviert und etwaige Auflagen (z.B. den Nachweis der Lateinkenntnisse) erbracht haben. Diese Mindestvoraussetzung wird auf der letzten Seite des Formblatts dokumentiert, das Sie zur Anmeldung der MEd-Arbeit benötigen. In der Philosophie erfolgt dies durch die Studienberatung: philosophie-studienberatung@rub.de

3. Welchen Umfang hat eine MEd-Arbeit? – Die MEd-Arbeit soll 170.000 Zeichen inkl. Leerzeichen für den reinen Text (d.h., ausgenommen sind hierbei: Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis, Anhänge) nicht überschreiten. Das entspricht bei üblicher Formatierung ca. 60 Seiten. Diese Angabe ist eine Orientierung. Wenn Sie hiervon aufgrund Ihres Themas abweichen wollen, besprechen Sie das mit der Person, die Ihre Arbeit betreuen soll.

4. Wie finde ich ein Thema und eine Fragestellung für meine MEd-Arbeit? – Die Themenfindung liegt primär bei Ihnen. Grundsätzlich ist es empfohlen, dass Sie in Ihrer MEd-Arbeit das Thema einer Lehrveranstaltung vertiefen oder daran anknüpfen. Sie können auch an das Thema Ihrer BA-Arbeit anknüpfen; von ganz neuen Themen wird abgeraten! Oft können auch Studien- und Prüfungsleistungen (Essays, Referate und Hausarbeiten) als Grundlage für weitere Gespräche zur Themenfindung mit den Dozierenden dienen. Daher sollten Sie im Verlauf des Studiums möglichst viele, unterschiedliche LV besuchen, um sich mit der Arbeitsweise sowie den Schwerpunkten in Lehre und Forschung der Dozierenden bekannt zu machen (insbesondere mit denen der hauptamtlichen Professorinnen und Professoren). Sprechen Sie Dozierende in oder nach den Lehrveranstaltungen an und bitten Sie um Erläuterung, welche Themen und Fragestellungen für die Abschlussarbeit bei ihnen denkbar wären. Hier finden Sie einer Liste mit möglichen Themen für Abschlussarbeiten, die von den Dozierenden in dieser oder einer ähnlichen Form zur Betreuung angeboten werden: Themenvorschläge

5. Wer darf meine Abschlussarbeit betreuen? – Hier finden Sie eine Liste der prüfungsberechtigten Personen in der Lehreinheit Philosophie. Wenn Sie die Lehrenden der Lehreinheit über unterschiedliche Lehrveranstaltungen kennengelernt haben, sollten Sie zunächst eine Person auswählen, die Sie um Übernahme des Erstgutachtens für Ihre MEd-Arbeit anfragen können. Wenn die Person Kapazitäten hat und das Thema inhaltlich angemessen formuliert wurde, füllen Sie mit dieser Person gemeinsam das entsprechende Formblatt für die Anmeldung Ihrer MEd-Arbeit beim Prüfungsamt aus. Anhand der Themenvorschläge der Lehrenden für Abschlussarbeiten sehen Sie, welche Prüfungsberechtigten für Ihr Thema in Frage kommen.

6. Wie viele Dozierende bewerten meine Abschlussarbeit? – Insgesamt sind es zwei Personen, die Ihre Abschlussarbeit bewerten. Ein Dozierender übernimmt die Hauptbetreuung und das Erstgutachten. Neben dem Erstgutachten ist für die BA auch ein Zweitgutachten erforderlich. Überlegen Sie, welche Prüfungsberechtigten Sie gerne für das Zweitgutachten gewinnen würden. Die Person, die das Erstgutachten übernimmt, kann hier auch Vorschläge machen.

7. Wer von den Dozierenden kommt für die Betreuung meiner Abschlussarbeit in Frage? – Es ist sinnvoll, sich an Lehrende zu halten, bei denen Sie bereits eine LV besucht und dort eine schriftliche Leistung erbracht haben – für viele Lehrende ist das eine notwendige Voraussetzung dafür, dass sie das Gutachten übernehmen. Vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin mit der Person, die Ihr Erstgutachten übernehmen soll. Hier finden Sie mögliche Themen für Abschlussarbeiten, die von den Dozierenden in dieser oder einer ähnlichen Form zur Betreuung angeboten werden: Themenvorschläge

8. Wie spreche ich mit der potenziell betreuenden Person das Thema meiner Abschlussarbeit ab und wie kläre ich die Arbeitsweise? –  Stellen Sie nach Vorinformation per Mail in einer Sprechstunde bei der Person, die Sie als Erstgutachter:in gewinnen wollen, Ihr Thema vor. Bitte seien Sie vorbereitet! Die Lehrenden erwarten hier von Ihnen schon erste Ideen hinsichtlich Interessen und Problemstellung sowie eine erste Literaturliste und eine grobe Struktur mit Thesen und Fragen für Ihre anstehende MEd-Arbeit. Gemeinsam werden dann eine Fragestellung und die Literaturbasis fixiert. Wenn Sie sich auf ein konkretes Thema geeinigt haben, füllen Sie gemeinsam das Formblatt aus. Die Bearbeitungszeit der MEd-Arbeit beträgt 3 Monate ab dem Tag, an dem durch die erstgutachtende Person das Formblatt unterzeichnet wird.

9. Wie melde ich die MEd-Arbeit formal richtig an? – Spätestens 14 Tage nachdem das Formblatt ausgestellt wurde, muss die Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt erfolgen. Hierfür reichen Sie 1.) eine aktuelle Studienbescheinigung, 2.) das 3-seitige Anmelde-Formblatt und 3.) den kompletten Satz (5-seitig) Ihrer Zulassungsbescheinigungen, Nachweis Praxissemester und Bachelorzeugnis als PDF-Datei beim Prüfungsamt der Fakultät per Mail (pruefungsamt-pe@rub.de) ein. Das Prüfungsamt teilt Ihnen mit, in welcher Form und auf welche Weise Sie bis zu welchem Zeitpunkt Ihre MEd-Arbeit einreichen müssen. Halten Sie sich an die Anweisungen des Prüfungsamtes!

10. Wie kann ich mir den Schreibprozess an der Abschlussarbeit vorstellen? – Sie haben insgesamt 3 Monate Zeit Ihre MEd-Arbeit zu schreiben, hierbei greifen Sie auf Ihre Fähigkeiten zum Verfassen philosophisch-wissenschaftlicher Texte aus den LV Ihres Studiums zurück. Besprechen Sie Ihre Fortschritte und Schwierigkeiten in den Sprechstunden mit der Person, die das Erstgutachten übernimmt. Eine passende Frage wäre beispielsweise, dass Sie weitere Literatur zu einem bestimmten Thema benötigen, aber kaum fündig werden oder dass Sie die Qualität und Belastbarkeit einzelner Titel, die Sie gefunden haben, nicht allein beurteilen können. Die UB bietet auch Einzeltermine für Literaturrecherchen zu Abschlussarbeiten an.

11. Darf ich ChatGPT und andere KI-Software für meine Ausarbeitung benutzen? – Die Nutzung von generativer KI-Tools (ChatGPT, Copilot, etc.) muss in der Arbeit im Modus von Zitation und Quellenbeleg angegeben werden. Sie verpflichten sich hierzu auch explizit in der Selbstständigkeitserklärung! Die Nutzung ist nicht grundsätzlich verboten, aber sprechen Sie eine Nutzung solcher Tools zuvor mit den Gutachtenden ab.

12. Was mache ich, wenn ich mit dem Schreiben der Arbeit fertig bin? – Wenn Sie mit dem Inhalt Ihrer Arbeit fertig sind, lesen Sie diese mehrfach und sehr gründlich Korrektur. Oft müssen zahlreiche Stellen des Textes und der Argumentation nochmals überarbeitet und neu formuliert werden. Es lohnt sich deshalb, auch Mitstudierenden zu bitten, die Arbeit auf Verständlichkeit und sprachliche Korrektheit hin zu korrigieren (und dies auch für andere zu tun). Denken Sie daran, dass ans Ende der Arbeit eine Selbständigkeitserklärung gehört. Erst wenn Sie sicher sind, dass Ihre Arbeit vollständig abgeschlossen ist, erzeugen Sie eine PDF-Datei und laden diese auf die vom Prüfungsamt beschriebene Weise hoch. Es ist keine gute Idee, bis zur letzten Minute der Abgabefrist zu warten. Planen Sie ausreichend Zeit ein, so dass Sie die Arbeit in aller Ruhe mit zeitlichem Puffer einreichen können.

13. Soll ich meine Arbeit direkt bei den Gutachter:innen abgeben? – Nein, die MEd-Arbeit muss über das Prüfungsamt eingereicht werden! Das Prüfungsamt wird diese an die Gutachter:innen weiterleiten. Die Arbeit wird ausschließlich über Submit-Exam hochgeladen (Einzelheiten erfahren Sie mit der Zulassung Ihrer Arbeit). Auf die Einreichung von gedruckten oder gebundenen Arbeiten wird verzichtet.

14. Wie lange dauert es, bis meine Arbeit korrigiert ist und wann wird meine Note eingetragen? – Für die Begutachtung haben die Gutachter:innen üblicherweise 4 Wochen Zeit. Ihre Arbeit wird von den Gutachter:innen kritisch und sehr genau durchgesehen, es werden zwei Gutachten erstellt und diese mit Notenvorschlag an das Prüfungsamt geschickt. Das Prüfungsamt wird dann als Note den Durchschnitt der beiden Notenvorschläge festsetzen und Ihnen mitteilen, dass der Benotungsprozess Ihrer Arbeit abgeschlossen ist. Die Mitteilung Ihrer Note hat ausschließlich durch das Prüfungsamt zu erfolgen. Die Gutachten können auf Anfrage bei den Gutachter:innen eingesehen werden. Diese sind jedoch nicht verpflichtet, Ihnen die Gutachten zur Verfügung zu stellen.