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Aktenschließung M. Ed.

Sie können Ihre Akte in dem jeweiligen Fach sofort schließen, sobald Sie alle Modulteile und Prüfungen des Faches absolviert haben und in diesem Fach nicht Ihre Masterarbeit schreiben möchten.

Welche Formulare Sie für die Aktenschließung verwenden und wo Sie diese einreichen, unterscheidet sich in den Fächern Bildungswissenschaften, Pädagogik und Philosophie.

Bildungswissenschaften und Pädagogik:

Um zu gewährleisten, dass die Ausstellung Ihrer M.Ed.-Abschlussdokumente rechtzeitig durch das Zulassungs- und Zeugnisbüro M.Ed. erfolgen kann, reichen Sie bitte Ihre vollständigen Unterlagen für die Fächer Bildungswissenschaften und Pädagogik bis zum 20. Februar bzw. 20. August eines Jahres bei der Studienberatung z. Hd. Frau Dr. Bubenzer ein.

Es müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Studienbescheinigung
  • eCampus-Ausdruck mit den modularisierten und dem Studiengang zugeordneten Leistungen
  • ausgefülltes Formular "Nachweis über den Abschluss des Studiums"

 

Philosophie/Praktische Philosophie:

Für das Fach Philosophie/Praktische Philosophie stoßen Sie die Aktenschließung per Mail an das Prüfungsamt unter pruefungsamt-pe@rub.de ebenfalls bis zum 20. Februar bzw. 20. August eines Jahres an.

 

Sofern Sie Ihre Masterarbeit in einem der drei Fächer anfertigen, muss auch diese bis zum 20. Februar oder 20. August eines Jahres durch Ihre Gutachter*innen bewertet sein, damit wir Ihre Unterlagen rechtzeitig weiterleiten können.

Nach dieser Frist eingehende Unterlagen werden selbstverständlich auch so schnell wie möglich, jedoch ohne Gewährleistung, bearbeitet. Es handelt sich bei dem Termin keinesfalls um eine Ausschlussfrist.

Hinweise:

Diese Datei erklärt Ihnen beispielhaft die Zuordnung der Leistungsnachweise und der Modulabschlussprüfung zu einem Modul und zum Studiengang. Falls Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Modularisierung haben, wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Wittmers (ecampus-philew@rub.de)