Sie können Ihre Akte in dem jeweiligen Fach sofort schließen, sobald Sie alle Modulteile und Prüfungen des Faches absolviert haben und in diesem Fach nicht Ihre Masterarbeit schreiben möchten.
Welche Formulare Sie für die Aktenschließung verwenden und wo Sie diese einreichen, unterscheidet sich in den Fächern Bildungswissenschaften, Pädagogik und Philosophie.
Um zu gewährleisten, dass die Ausstellung Ihrer M.Ed.-Abschlussdokumente rechtzeitig durch das Zulassungs- und Zeugnisbüro M.Ed. erfolgen kann, reichen Sie bitte Ihre vollständigen Unterlagen für die Fächer Bildungswissenschaften und Pädagogik bis zum 20. Februar bzw. 20. August eines Jahres bei der Studienberatung z. Hd. Frau Dr. Bubenzer ein.
!!!Die Einreichung erfolgt ausschließlich per Mail an: kirsten.bubenzer@rub.de !!!
Es müssen folgende Unterlagen bei Frau Dr. Bubenzer eingereicht werden:
Aktenschließung Bildungswissenschaften:
Im nächsten Schritt ist die Aktenschließung auch im Prüfungsamt unter pruefungsamt-pe@rub.de zu beantragen. Hier reicht eine Mail mit dem Hinweis, dass Sie die Aktenschließung bei Frau Bubenzer beantragt haben, bzw. sollte Ihnen der ausgefüllte "Nachweis über den Abschluss des Studiums" bereits vorliegen, schicken Sie uns diesen in Ihrer Mail als PDF mit. Weitere Unterlagen sind im Prüfungsamt nicht einzureichen.
Aktenschließung Pädagogik:
Im nächsten Schritt ist die Aktenschließung auch im Prüfungsamt unter pruefungsamt-pe@rub.de zu beantragen. Wenn Sie die Masterarbeit nicht im Fach Pädagogik schreiben, sind folgende Unterlagen einzureichen:
Aktenschließung Praktische Philosophie:
Für das Fach Philosophie/Praktische Philosophie stoßen Sie die Aktenschließung per Mail an das Prüfungsamt unter pruefungsamt-pe@rub.de ebenfalls bis zum 20. Februar bzw. 20. August eines Jahres an.
Wenn Sie die Masterarbeit nicht im Fach Philosophie schreiben, sind folgende Unterlagen einzureichen:
Sofern Sie Ihre Masterarbeit in einem der drei Fächer anfertigen, muss auch diese bis zum 20. Februar oder 20. August eines Jahres durch Ihre Gutachter*innen bewertet sein, damit wir Ihre Unterlagen rechtzeitig weiterleiten können.
Nach dieser Frist eingehende Unterlagen werden selbstverständlich auch so schnell wie möglich, jedoch ohne Gewährleistung, bearbeitet. Es handelt sich bei dem Termin keinesfalls um eine Ausschlussfrist.
Hinweise:
Diese Datei erklärt Ihnen beispielhaft die Zuordnung der Leistungsnachweise und der Modulabschlussprüfung zu einem Modul und zum Studiengang. Falls Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Modularisierung haben, wenden Sie sich bitte an Frau Sarah Wittmers (ecampus-philew@rub.de)