Anschriften- und Namensänderungen sind dem Prüfungsamt umgehend mitzuteilen und unter eCampus einzupflegen.
Mitteilungen des Prüfungsamtes erfolgen nur unter Ihrer RUB-E-Mail-Adresse.
Anrechnung von Studienleistungen/ Gleichwertigkeitsprüfung
Für die Anrechnung von Studienleistungen für den B.A.-/ M.A.- Studiengang oder den M.Ed.-Studiengang sind die jeweiligen Fachbeauftragten der einzelnen Fächer zuständig.
BAföG-(Erst)-Bescheinigung und Bescheinigungen für Studienkredite etc. unterschreiben die Studienberater der einzelnen Fächer. Sobald Sie sich aber zur Abschlussprüfung im Prüfungsamt angemeldet haben, ist das Prüfungsamt für die Endbescheinigung zuständig.
Beglaubigte Kopien von Zeugnis und Urkunde
An wen kann ich mich wenden? – Der ASTA (Ihre Studierendenvertretung) kann für Sie beglaubigte Kopien erstellen
Erstellung von Zweitausfertigungen von Urkunden und Zeugnissen
Für die Zweitausfertigung werden gem. § 1 der „Satzung über die Gebühren für die Zweitausfertigung“ vom 16.01.2004 Gebühren in Höhe von 25 € erhoben.
Diese werden mit Antragstellung fällig und sind auf das Konto der Ruhr-Universität Bochum zu überweisen: