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Zusatzinformationen


 

  • Anschriften- und Namensänderungen sind dem Prüfungsamt umgehend mitzuteilen und unter eCampus einzupflegen.

 

  • Mitteilungen des Prüfungsamtes erfolgen nur unter Ihrer RUB-E-Mail-Adresse.

 

  • Anrechnung von Studienleistungen/ Gleichwertigkeitsprüfung
    Für die Anrechnung von Studienleistungen für den B.A.-/ M.A.- Studiengang oder den M.Ed.-Studiengang sind die jeweiligen Fachbeauftragten der einzelnen Fächer zuständig.

 

  • BAföG-(Erst)-Bescheinigung und Bescheinigungen für Studienkredite etc. unterschreiben die Studienberater der einzelnen Fächer. Sobald Sie sich aber zur Abschlussprüfung im Prüfungsamt angemeldet haben, ist das Prüfungsamt für die Endbescheinigung zuständig.

 

  • Beglaubigte Kopien von Zeugnis und Urkunde
    An wen kann ich mich wenden? – Der ASTA (Ihre Studierendenvertretung) kann für Sie beglaubigte Kopien erstellen

 

  • Erstellung von Zweitausfertigungen von Urkunden und Zeugnissen
    Für die Zweitausfertigung werden gem. § 1 der „Satzung über die Gebühren für die Zweitausfertigung“ vom 16.01.2004 Gebühren in Höhe von 25 € erhoben.
    Diese werden mit Antragstellung fällig und sind auf das Konto der Ruhr-Universität Bochum
    zu überweisen:

    Sparkasse Bochum
    BIC: WELADED1BOC
    IBAN: DE19430500010001220011
    Verwendungszweck: Nachname, Vorname / Finanzstelle beim zuständigen
    Prüfungsamt erfragen / Zweitschrift