Anträge auf Aufnahme in das Doktorandinnen- bzw. Doktorandenverzeichnis sind nur noch nach der Promotionsordnung vom 16.11.2022 möglich. Promovendinnen und Promovenden, die zum 16.11.2022 bereits in unserem Doktorandinnen- bzw. Doktorandenverzeichnis geführt wurden, könnten ihr Verfahren nach der Promotionsordnung vom 16.09.2022 bzw. nach der Promotionsordnung vom 20.03.2012 beenden. Sie können aber auch beim Antrag auf Zulassung zur Promotion beantragen, ihr Verfahren nach der aktuellen Promotionsordnung von 2022 abzuschließen.
Hinweis: Derzeit ist keine Einschreibung in den Promotionsstudiengang Philosophie (gemäß § 6a PO, Abschluss in der Regelstudienzeit) möglich!
In diesen beiden Formularsätzen finden Sie die erforderlichen Formulare, um als Doktorand:in an der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft angenommen bzw. zum Promotionsverfahren zugelassen zu werden.