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Ordnungen

Anträge auf Aufnahme in das Doktorandinnen- bzw. Doktorandenverzeichnis sind nur noch nach der Promotionsordnung vom 16.11.2022 möglich. Promovendinnen und Promovenden, die zum 16.11.2022 bereits in unserem Doktorandinnen- bzw. Doktorandenverzeichnis geführt wurden, können ihr Verfahren nach der Promotionsordnung vom 26.07.2016 bzw. nach der Promotionsordnung vom 20.03.2012 beenden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, mit Antrag auf Zulassung zur Promotion zu beantragen, das Verfahren nach der aktuellen Promotionsordnung von 2022 abzuschließen.

In diesen beiden Formularsätzen finden Sie die erforderlichen Formulare, um als Doktorand:in an der Fakultät für Philosophie und Erziehungswissenschaft angenommen bzw. zum Promotionsverfahren zugelassen zu werden.