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Übergang in die Masterstufe

Voraussetzungen für den Master of Arts in Erziehungswissenschaft


1.    Bachelor- oder vergleichbarer Abschluss
Grundvoraussetzung für den Zugang zu dem Master of Arts in Erziehungswissenschaft ist ein bereits abgeschlossenes Studium im Fach Erziehungswissenschaft (in der Regel mit einem Bachelorabschluss). Denn dieser Studiengang ist ein konsekutiver Masterstudiengang. Das heißt, er baut auf ein Erststudium im Fach Erziehungswissenschaft auf, das im Bewerbungsverfahren geprüft wird.
Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Bachelor-Zeugnis vorliegen, so erfolgt die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zunächst anhand des Transcript of Records (ToR). Der Studienabschluss muss dann zur Ein- beziehungsweise Umschreibung nachgewiesen werden. 


2.    Fachspezifische Anforderungen
Die fachspezifischen Anforderungen für den Einstieg in den Master of Arts im Fach Erziehungswissenschaft sind folgende:

Das Bachelorstudium in Erziehungswissenschaft muss mit einer Note von mind. 2,5 abgeschlossen sein.

Sofern es sich bei dem Bachelorstudium um einen kombinatorischen Studiengang (mit zwei oder mehr Fächern) handelt, müssen für das Fach Erziehungswissenschaft aus Teilgebieten des Bachelor-Studiums mindestens 71 ECTS-Punkte und eine Note von mind. 2,5 nachgewiesen werden.

Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt direkt bei der Studienfachberatung 

Weitere Informationen zum Studienangebot finden sie auf diesen Seiten 

Die aktuellen Hinweise und Termine zur Einschreibung finden Sie auf den zentralen Seiten der Zulassungsstelle

3.    Äquivalenzprüfung: Prüfung auf Gleichwertigkeit
Entscheidend für eine Bewerbung und Einschreibung in jeden Masterstudiengang ist, dass das angestrebte Fachs Ihren Bachelor-Abschluss akzeptieren muss: Der Abschluss muss dem Bachelorabschluss der RUB gleichwertig sein und inhaltlich zu dem angestrebten Masterstudiengang passen. Das heißt, bei einem Wechsel in den Master of Arts in Erziehungswissenschaft muss das Fach bereits im Bachelor grundständig studiert worden sein. Denn nur so ist der Einstieg in den konsekutiven Masterstudiengang möglich.

Für alle RUB-Studierenden, die den Master of Arts anstreben, gilt:
Lassen Sie sich von den jeweiligen Fächern Ihres Bachelorstudiums bescheinigen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und in den Masterstudiengang wechseln dürfen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Studienfachberatung.

Weitere Informationen finden sie dazu auch auf den zentralen Seiten:

Weitere Informationen zur Umschreibung

Für Hochschulwechsler, die den zulassungsfreien Master of Arts Studiengang in Erziehungswissenschaft anstreben, gilt:

Bei Ihrer Einschreibung müssen Sie nachweisen, 
-    dass Ihr Bachelor-Abschluss mit dem der RUB gleichwertig ist, 
-    von der jeweiligen Fakultät anerkannt wird und 
-    die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 

Diese Äquivalenz-Prüfung erfolgt direkt bei der Studienfachberatung. Benötigt werden hierzu:
-    eine amtlich beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses
-    das Diploma Supplement und/oder eine Übersicht, aus der die Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich deren Kreditierung ersichtlich sind (etwa Transcript of Records)
-    soweit erforderlich, amtlich beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche oder Englische

Gemeinsam wird dann der „Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit“ erstellt, in dem die Fachberater:innen die Anerkennung des vorgelegten Abschlusses und die Zulassung zum Master-Studium eintragen und unterschreiben. 

In Einzelfällen kann es zu einer Zulassung mit Auflagen kommen. Dann müssen bestimmte Inhalte oder Prüfungen nachgeholt werden. Auch dies wird im Rahmen der Äquivalenzprüfung ermittelt und festgelegt.
•    Download: Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit (M. A.)