Bachelor- oder vergleichbarer Abschluss
Grundvoraussetzung für den Zugang zu dem Master of Arts in Erziehungswissenschaft ist ein bereits abgeschlossenes Studium im Fach Erziehungswissenschaft (in der Regel mit einem Bachelorabschluss). Denn dieser Studiengang ist ein konsekutiver Masterstudiengang. Das heißt, er baut auf ein Erststudium im Fach Erziehungswissenschaft auf, das im Bewerbungsverfahren geprüft wird.
Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Bachelor-Zeugnis vorliegen, so erfolgt die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen zunächst anhand des Transcript of Records (ToR). Der Studienabschluss muss dann zur Ein- beziehungsweise Umschreibung nachgewiesen werden.
Fachspezifische Anforderungen
Die fachspezifischen Anforderungen für den Einstieg in den Master of Arts im Fach Erziehungswissenschaft sind folgende:
1. Es muss das Fach Erziehungswissenschaft studiert worden sein, und die Gesamtnote für das Bachelorzeugnis muss mindestens 2,5 betragen.
Falls ein kombinatorischer Studiengang absolviert worden ist, muss stattdessen das Fach Erziehungswissenschaft in einem Umfang von mindestens 71 CP studiert worden sein; die Fachnote in Erziehungswissenschaft muss mindestens 2,5 betragen.
2. Alternativ kann auch der Bachelorabschluss eines affinen Studienfaches zum Zugang berechtigen. In diesem Fall muss die Gesamtnote für das Bachelorzeugnis mindestens 2,5 betragen. Darüber hinaus müssen inhaltliche und methodische Kompetenzen im Umfang von jeweils mindestens 10 CP, nachgewiesen durch abgeschlossene benotete Module, in allen der folgenden Teilbereiche studiert worden sein:
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann mit der Auflage zugelassen werden, dass maximal zwei der fünf Teilbereiche auf der Bachelorstufe nachstudiert werden müssen. Die Erfüllung der Auflage kann später im Studium auf den Ergänzungsbereich angerechnet werden.
Die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen erfolgt direkt bei der Studienfachberatung
Weitere Informationen zum Studienangebot finden sie auf diesen Seiten
Die aktuellen Hinweise und Termine zur Einschreibung finden Sie auf den zentralen Seiten der Zulassungsstelle
Äquivalenzprüfung: Prüfung auf Gleichwertigkeit
Entscheidend für eine Bewerbung und Einschreibung in jeden Masterstudiengang ist, dass das angestrebte Fachs Ihren Bachelor-Abschluss akzeptieren muss: Der Abschluss muss dem Bachelorabschluss der RUB gleichwertig sein und inhaltlich zu dem angestrebten Masterstudiengang passen. Das heißt, bei einem Wechsel in den Master of Arts in Erziehungswissenschaft muss das Fach bereits im Bachelor grundständig studiert worden sein. Denn nur so ist der Einstieg in den konsekutiven Masterstudiengang möglich.
Für alle RUB-Studierenden, die den Master of Arts anstreben, gilt:
Lassen Sie sich von den jeweiligen Fächern Ihres Bachelorstudiums bescheinigen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und in den Masterstudiengang wechseln dürfen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Studienfachberatung.
Weitere Informationen finden Sie dazu auch auf den zentralen Seiten:
Weitere Informationen zur Umschreibung
Für Hochschulwechsler, die den zulassungsfreien Master of Arts Studiengang in Erziehungswissenschaft anstreben, gilt:
Bei Ihrer Einschreibung müssen Sie nachweisen,
Diese Äquivalenz-Prüfung erfolgt direkt bei der Studienfachberatung. Benötigt werden hierzu:
Gemeinsam wird dann der „Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit“ erstellt, in dem die Fachberater:innen die Anerkennung des vorgelegten Abschlusses und die Zulassung zum Master-Studium eintragen und unterschreiben.
In Einzelfällen kann es zu einer Zulassung mit Auflagen kommen. Dann müssen bestimmte Inhalte oder Prüfungen nachgeholt werden. Auch dies wird im Rahmen der Äquivalenzprüfung ermittelt und festgelegt.