NACH OBEN

Übergang in die Masterstufe

Studienortswechsler/in? Quereinstieg an der RUB

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an einer anderen Hochschule absolviert haben und nun an der Ruhr-Universität Erziehungswissenschaft auf der Masterstufe studieren möchten, dann freuen wir uns auf Sie!

Für eine Zulassung und Einschreibung in den M. A. in Erziehungswissenschaft müssen Sie formale und fachspezifische Voraussetzungen erfüllen. Dabei wird die Gleichwertigkeit Ihres Bachelorabschlusses geprüft. Sie benötigen als Voraussetzungen für eine Zulassung

  • einen Bachelorabschluss im Fach Erziehungswissenschaft und eine Note von mind. 2,5 oder
  • einen kombinatorischen Bachelorabschluss (2-Fächer-Bachelor) mit dem Fach Erziehungswissenschaft und einer Note von mind. 2,5 in dem Fach sowie
  • mindestens 71 ECTS Punkte im Fach Erziehungswissenschaft.

Die Beratung, Prüfung der Dokumente und Bescheinigung der Gleichwertigkeit Ihrer Leistungen geschieht bei den zuständigen Studienfachberater:innen.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner:innen:

https://www.pe.ruhr-uni-bochum.de/erziehungswissenschaft/studium/studienberatung/kontakt.html.de

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, Ihre Zeugnisse vorliegen und die Gleichwertigkeit bescheinigt ist, dann können Sie sich direkt einschreiben. Die Masterstudiengänge im Fach Erziehungswissenschaft sind zulassungsfrei. Ein Einstieg ist in jedem Semester möglich!


Dr. Andrea Koch-Thiele

Büro: GA 1/142
Tel.: 0234 32 - 28067
E-Mail: andrea.koch-thiele@rub.de

Sprechstunde: nach Vereinbarung

  • Master of Arts
  • Beratung zum Studienortswechsel
  • Allgemeine und spezifische Fragen zum Master of Arts
  • Anerkennung von Studienleistungen