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Übergang in die Masterstufe

Studienortswechsler/in? Quereinstieg an der RUB

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an einer anderen Hochschule absolviert haben und nun an der Ruhr-Universität Erziehungswissenschaft auf der Masterstufe studieren möchten, dann freuen wir uns auf Sie!

Für eine Zulassung und Einschreibung in den M. A. in Erziehungswissenschaft müssen Sie formale und fachspezifische Voraussetzungen erfüllen. Dabei wird die Gleichwertigkeit Ihres Bachelorabschlusses geprüft. Sie benötigen als Voraussetzungen für eine Zulassung

  • einen Bachelorabschluss im Fach Erziehungswissenschaft und eine Note von mind. 2,5 oder
  • einen kombinatorischen Bachelorabschluss (2-Fächer-Bachelor) mit dem Fach Erziehungswissenschaft und einer Note von mind. 2,5 in dem Fach sowie
  • mindestens 71 ECTS Punkte im Fach Erziehungswissenschaft.

Die Beratung, Prüfung der Dokumente und Bescheinigung der Gleichwertigkeit Ihrer Leistungen geschieht bei den zuständigen Studienfachberater:innen.

Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner:innen:

https://www.pe.ruhr-uni-bochum.de/erziehungswissenschaft/studium/studienberatung/kontakt.html.de

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, Ihre Zeugnisse vorliegen und die Gleichwertigkeit bescheinigt ist, dann können Sie sich direkt einschreiben. Die Masterstudiengänge im Fach Erziehungswissenschaft sind zulassungsfrei. Ein Einstieg ist in jedem Semester möglich!


Dr. Kirsten Bubenzer

GA 2/144
Tel.: 0234 32 - 27712
E-Mail: kirsten.bubenzer@rub.de

Sprechstunde:

  • Master of Education
  • Allgemeine und spezifische Fragen zum Studium
  • Anerkennung von Studienleistungen
  • Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben
    A-N

     
Dr. Sebastian Boller

GA 2/143
Tel.: 0234 32 - 24766
E-Mail: sebastian.boller@rub.de

Sprechstunden: Dienstag 11-12 Uhr und Donnerstag 16-17 Uhr nach Vereinbarung per eMail

  • Master of Education
  • Allgemeine und spezifische Fragen zum Studium
  • Anerkennung von Studienleistungen
  • Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben O-Z