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Während des Studiums im B.A.

Weiterbewilligung von BAföG

Wenn Sie lückenlos Ihre bereits bewilligten finanziellen Mittel weiter erhalten möchten, müssen Sie nach dem vierten Fachsemester nachweisen, dass Sie innerhalb der Regelstudienzeit die erforderlichen Leistungsnachweise erbracht haben. Im Rahmen des 2-Fächer-Modells ist dieser Nachweis für jedes Ihrer beiden Fächer zu erbringen. In der Erziehungswissenschaft gehen wir davon aus, dass Sie in diesem Fall mehr als 40 CP erbracht haben; im Einzelnen sind das mindestens:

  •     der Abschluss aller Grundlagenmodule 1 bis 5 (insgesamt 34 CP)
  •     das erfolgreiche Absolvieren eines der Aufbaumodule 5 oder 6 (entspricht 6 CP)
  •     der abgeschlossene Besuch eines Modulteils im Aufbaumodul 4

Bitte beachten Sie, dass das sogenannte BAföG-Amt als Fristen für einen regulären Abschluss des vierten Fachsemesters den 31. März bzw. den 30. September ansetzt; bis dahin müssen alle erforderlichen Leistungsnachweise eingetragen sein. Im Einzelfall kann das auch bedeuten, dass von einer Lehrperson angesetzte Fristen zur Abgabe von Leistungen unterschritten werden müssen!

Das entsprechende Formblatt füllen Sie selbst aus. Die Fachberater/innen überprüfen Ihre Angaben mit Hilfe Ihrer Matrikelnummer und leistet die notwendigen Unterschriften. Im Fach Erziehungswissenschaft sind dies Ute Lange und Sonja Steier.