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Übergang Referendariat und Arbeitswelt


Bewerbung zum Referendariat

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird jährlich zum 1. Mai und zum 1. November angeboten. Nach § 5 Abs. 1 OVP 2011 erfolgt die Einstellung zum 1. Mai eines jeden Jahres; der zweite Termin bleibt fakultativ. Unter der Voraussetzung, dass zwei Einstellungstermine im Jahr angeboten werden, liegen die Termine für die Bewerbungen dann im vorhergehenden Winter und im vorhergehenden Sommer. Die Nachreichfrist für diese Bewerbungstermine laufen bei der Bezirksregierung für den Einstellungstermin zum 1. Mai spätestens Mitte April und für den Einstellungstermin zum 1. November spätestens Mitte Oktober ab. Zu den Einstellungsterminen und den Fristen informieren Sie sich bitte auch auf der Homepage des Schulministeriums.

Wichtiger allgemeiner Hinweis: Für Lehrämter, bei denen eine Zulassungsbeschränkung vom Schulministerium festgesetzt wurde, ist die Zeit zwischen Bewerbungs- und Nachreichfrist verkürzt. Da das Schulministerium in der Vergangenheit durchaus vereinzelt zum Instrument der Zulassungsbeschränkung gegriffen hat, sollte dieses für die kommenden Einstellungstermine hinsichtlich der eigenen Prüfungsplanung berücksichtigt werden.

Das Akademische Prüfungsamt der Fakultät ist mit dem operativen Geschäft (Anmeldungen, Prüfungstermine etc.) der Prüfungsverwaltung betraut. Sobald das Studium in BiWi erfolgreich absolviert wurde, werden die Prüfungsunterlagen durch das Akademische Prüfungsamt der Fakultät an das Zeugnis- und Zulassungsbüro (ZuZ) in der Professional School of Education geleitet, sofern Sie die Schließung der Akte angestoßen haben. Dort werden - nachdem die Akten aller drei Fächer eingegangen sind – die Master-Zeugnisse erstellt und an die Absolventen verschickt.

Bitte beachten Sie die durch das Schulministerium und die Bezirksregierungen vorgegebenen Termine für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst.