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Übergang Referendariat und Arbeitswelt

Bewerbung zum Referendariat

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird jährlich zum 1. Mai und zum 1. November angeboten. Nach § 5 Abs. 1 OVP 2011 erfolgt die Einstellung zum 1. Mai eines jeden Jahres; der zweite Termin bleibt fakultativ. Unter der Voraussetzung, dass zwei Einstellungstermine im Jahr angeboten werden, liegen die Termine für die Bewerbungen dann im vorhergehenden Winter und im vorhergehenden Sommer. Die Nachreichfrist für diese Bewerbungstermine laufen bei der Bezirksregierung für den Einstellungstermin zum 1. Mai spätestens Mitte April und für den Einstellungstermin zum 1. November spätestens Mitte Oktober ab. Zu den Einstellungsterminen und den Fristen informieren Sie sich bitte auch auf der Homepage des Schulministeriums.

Wichtiger allgemeiner Hinweis: Für Lehrämter, bei denen eine Zulassungsbeschränkung vom Schulministerium festgesetzt wurde, ist die Zeit zwischen Bewerbungs- und Nachreichfrist verkürzt. Da das Schulministerium in der Vergangenheit durchaus vereinzelt zum Instrument der Zulassungsbeschränkung gegriffen hat, sollte dieses für die kommenden Einstellungstermine hinsichtlich der eigenen Prüfungsplanung berücksichtigt werden.

Das Akademische Prüfungsamt der Fakultät ist mit dem operativen Geschäft (Anmeldungen, Prüfungstermine etc.) der Prüfungsverwaltung betraut. Sobald das Studium in BiWi erfolgreich absolviert wurde, werden die Prüfungsunterlagen durch das Akademische Prüfungsamt der Fakultät an das Zeugnis- und Zulassungsbüro (ZuZ) in der Professional School of Education geleitet, sofern Sie die Schließung der Akte angestoßen haben. Dort werden - nachdem die Akten aller drei Fächer eingegangen sind – die Master-Zeugnisse erstellt und an die Absolventen verschickt.

Hinweis für Absolvent(inn)en, die ihren M.Ed.-Abschluss nach der neuen GPO-M.Ed. 2013 erworben haben: Sie brauchen nach Erhalt des M.Ed.-Zeugnisses keinen Antrag mehr auf Anerkennung des Master-of-Education-Zeugnisses als Erstes Staatsexamen an das LPA NW zu richten; das Master-of-Education-Zeugnis ist gemäß § 10 LABG NW vom 26. April 2016 für den Zugang zum Vorbereitungsdienst ausreichend (ggfls. neben weiteren für eine Bewerbung einzureichenden Unterlagen).

Die Prüfungsverwaltung durch das Akademische Prüfungsamt der Fakultät ist ein das Studium begleitender Prozess, für den folgender Termin genannt werden kann:

Die Gewährleistung der Ausstellung der M-Ed.-Abschlussdokumente erfolgt für den 1. Mai 2021 durch das Zulassungs- und Zeugnisbüro M. Ed, wenn Ihre vollständigen Unterlagen für die Fächer Erziehungswissenschaft, Bildungswissenschaft und Pädagogik bis zum 21.02.2022 bei Frau Dr. Bubenzer eingereicht werden. Es genügt ein Einwurf der Unterlagen in den Briefkasten vor dem Büro GA 2/144. Sofern Sie in einem dieser Fächer die Masterarbeit anfertigen, muss diese auch zu diesem Termin abgeschlossen und bewertet worden sein. Nur dann können die Prüfungsunterlagen durch das Akademische Prüfungsamt der Fakultät  an das Zulassungs- und Zeugnisbüro der PSE zur Erstellung des Master-Zeugnisses weitergereicht werden.

Nach dieser Frist eingehende Unterlagen werden selbstverständlich wie bisher auch so schnell wie möglich, jedoch ohne Gewährleistung, bearbeitet. Es handelt sich bei dem 21.02.2022 keinesfalls um eine Ausschlussfrist