NACH OBEN

Veranstaltungs- und Prüfungsformen


Grundsätzlich werden (unbenotete) Studienleistungen von (benoteten) Prüfungsleistungen unterschieden. Studienleistungen werden im Rahmen von Lehrveranstaltungen abgelegt und sind Bestandteil der aktiven Teilnahme. Sie werden nicht benotet, sondern lediglich kreditiert. Jedem Modul ist eine herausgehobene Prüfungsleistung (Modulprüfung) zugeordnet. Dabei variieren die Prüfungsleistungen nach Modulen (z.B. Hausarbeiten, Klausuren, mündliche Prüfungen). Die Modulprüfung konstituiert die Modulnote.

Es sind drei Versuche pro Modulprüfung möglich.

Je nach Modul gelten unterschiedliche Regelungen für den Zeitpunkt, zu dem die Modulprüfung abgelegt werden kann:

  • KM 1: nach Bestehen eines Oberseminars in KM1 T2 oder KM1 T3
  • KM 2: nach Bestehen der beiden Vorlesungen in KM2 T1 und KM 2 T2
  • WM 1 und WM 3: nach Bestehen des Oberseminars
  • WM 2: nach Bestehen beider Modulteile (Vorlesung und Oberseminar).