Grundsätzlich werden (unbenotete) Studienleistungen von (benoteten) Prüfungsleistungen unterschieden. Studienleistungen werden im Rahmen von Lehrveranstaltungen abgelegt und sind Bestandteil der aktiven Teilnahme. Sie werden nicht benotet, sondern lediglich kreditiert. Jedem Modul ist eine herausgehobene Prüfungsleistung (Modulprüfung) zugeordnet. Dabei variieren die Prüfungsleistungen nach Modulen (z.B. Hausarbeiten, Klausuren, mündliche Prüfungen). Die Modulprüfung konstituiert die Modulnote.
Es sind drei Versuche pro Modulprüfung möglich.
Je nach Modul gelten unterschiedliche Regelungen für den Zeitpunkt, zu dem die Modulprüfung abgelegt werden kann: